Durch die ÖPNV-Offensive des Landes stehen knapp 1,8 Mio. Euro für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in Nümbrecht und Wiehl sowie in der Hückeswagen zur Verfügung. Dazu erklärt der oberbergische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Bodo Löttgen:
„Vernünftige Politik der Mitte denkt die alltägliche Mobilität der Menschen in Stadt und Land weiter. Die barrierefreie Gestaltung und eine gute Verknüpfung der Verkehrsträger sind Grundvoraussetzung für attraktive und einfach zugängliche Mobilität für alle im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Und die fängt bei uns im ländlichen Raum an der Bushaltestelle an.Mit der Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV erleichtern wir Menschen die Teilhabe am mobilen Leben und machen den ÖPNV kundenfreundlicher.“
Im oberbergischen Südkreis haben sich die Gemeinde Nümbrecht und die Stadt Wiehl um die Fördermittel zum barrierefreien Ausbau beworben.
Nümbrecht
Nachdem die Gemeinde bereits in der letzten Woche einen Förderbescheid über 747.500 Euro für den Lückenschluss eines Radweges auf der ehemalige Bahnstrecke im Bröltal von Verkehrsminister Hendrik Wüst erhielt,
darf sich Nümbrecht über eine weitere Fördersumme in Höhen von 929.500 Euro für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Gemeindegebiet freuen.
Wiehl
Die Stadt Wiehl erhält ebenfalls für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet eine Fördersumme von 557.900 Euro.
Darüber hinaus gehen für den gleichen Zweck 294.300 Euro in den Nordkreis, an die Stadt Hückeswagen.
Bodo Löttgen: „Mit fast 1,8 Millionen Euro wird die Verbesserung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen möglich. Ich freue mich sehr, dass drei oberbergische Kommunen dieses Thema anpacken und, dank ihrer guten Vorarbeit, eine Förderzusage bekommen haben!“
Hintergrund:
Zentraler Faktor für die Barrierefreiheit einer Bushaltestelle sind Reststufenhöhe und Spaltbreite, die beim Ein- und Ausstieg weniger als 5 cm betragen sollen. Ist dieses Kriterium erfüllt, so können Personen mit Rollstuhl in der Regel öffentliche Verkehrsmittel ohne Hilfe Dritter nutzen. Übersteigen die Spaltbreiten dagegen die 5 cm-Marke, so ist der Einstieg in das Fahrzeug nur mit Erschwernissen bzw. mit Hilfe Dritter oder über Einstiegshilfen (z.B. Hublifte, Rampen, Überfahrbrücken etc.) möglich. Zur Realisierung der geforderten Reststufenhöhe kommen in der Regel Bussonderformsteine zum Einsatz. Deren Höhe variiert zwischen zwischen 16 cm (im Kurvenbereich) bis 24 cm. Sie sollten für Niederflurbusse mindestens 18 cm über Fahrbahnniveau liegen, um einen barrierefreien Einstieg der Fahrgäste zu ermöglichen.