Sicherheitspaket I -Neue Werkzeuge für unsere Polizei.

Die Handwerker unter Ihnen werden solche Situationen kennen: Die Säge ist stumpf, der passende Bohrer fehlt, der benötige Pinsel ist eingetrocknet. Die zu erledigende Aufgabe scheitert, weil das passende Werkzeug fehlt oder ungeeignet ist. Frustration statt Motivation ist die Folge. Ähnlich werden sich unsere Polizistinnen und Polizisten gefühlt haben, wenn von Ihnen verlangt wurde, bestmögliche Sicherheit vor terroristischen Gefahren und Schwerverbrechern zu gewährleisten, beim Blick in den polizeirechtlichen Werkzeugkasten allerdings nichts brauchbares auffindbar war, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Die NRW-Koalition hat nun diesen Werkzeugkasten auf Tauglichkeit überprüft und – wo notwendig – durch Änderungen des Polizeigesetzes aufgefüllt. Endlich können auch in unserem Land sogenannte „terroristische Gefährder” bis zu einem Monat in Gewahrsam genommen werden. Dieser „Unterbindungsgewahrsam” durfte bisher nur für 48 Stunden ausgesprochen werden. Viel zu wenig Zeit, um fundiert zu klären, ob beispielsweise ein Anschlag geplant wurde. Unmöglich, in dieser Zeit Computer auszuwerten, Kommunikation zu überprüfen, Kontakte im Umfeld aufzuhellen oder gar internationale Quellen einzubinden. Bisher also ein ungeeignetes Werkzeug. 

Mit der Erweiterung der zulässigen Dauer auf der rechtsstaatlichen Basis einer Richterentscheidung wird daraus nun ein wirksames Werkzeug für mehr Sicherheit!

Diese Änderung steht nicht allein: Die neu geschaffenen Möglichkeit, in schwerwiegenden Fällen auch Messengerdienste wie „WhatsApp” mitlesen zu können, die Einführung der elektronischen Fußfessel, die Ausweitung der Videobeobachtung und die Einführung der Strategischen Fahndung (polizeiliche Anhalte-und Sichtkontrollen) sind erste, wichtige und wirksame Werkzeuge, damit unsere Polizei die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich erfüllen kann.

Wichtig war uns als Regierungsfraktionen von CDU und FDP bei allen rechtlichen Änderungen ein Gleichgewicht zwischen persönlicher Freiheit und notwendiger Sicherheit zu erreichen. Alle genannten Maßnahmen dürfen daher nur von einem Richter angeordnet werden. Die Änderungen des Polizeigesetzes werden so zu einem ausgewogenen Paket für-mehr Sicherheit und besserem Schutz vor terroiristischen Bedrohungen. 

(“Löttgen parlamentarischer Nachschlag!”, erschienen im CDU Magazin “Bei uns in NRW”, Ausgabe 02/2018)